Freitag, 9. November 2012

Das neue Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist in Kraft


Das neue Heilmittelwerberecht ist in Kraft getreten und kann hier nachgelesen werden:

http://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/BJNR006049965.html


Dies sind die wichtigsten Änderungen des HWG für alle Selbständigen in Heilberufen:

Bilder in Berufskleidung sind zukünftig nicht mehr verboten. 

Das bisherige Verbot in  § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWG  ist entfallen.

Gutachten, Empfehlungen, Krankengeschichten

Ebenso entfällt auch § 11 Abs. 1 S. 1. Nr. 1 HWG. Es darf neuerdings mit Krankengeschichten und Empfehlungen geworben werden. Eine Werbung damit ist nur verboten, wenn dies in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise geschieht. Krankengeschichten dürfen nicht zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten. 

Werbung mit Bildern

In diesem Zusammenhang sind auch Bilder von Behandlungen erlaubt, soweit nicht in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise Veränderungen des menschlichen Körpers auf Grund von Krankheiten oder Schädigungen oder die Wirkung eines Arzneimittels im menschlichen Körper oder in Körperteilen verwendet wird.

Veröffentlichungen von Dankes- oder Empfehlungsschreiben

Das Verbot von Werbung mit Äußerungen Dritter in Form von Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben ist gelockert. Aber auch hier gilt,  Dankesschreiben sind unzulässig, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind. 


Verwendung von Fachspezifischen- und Fremdbegriffen nunmehr erlaubt. 

§ 11 Abs. 1. S. 1 Nr. 6 HWG wurde aufgehoben. Es dürfen nun auch Fremdbezeichnungen verwendet werden. Hier sollte allerdings darauf geachtet werden, dass der Leser diese Bezeichnung auch versteht.

Dieser Artikel dient lediglich der Information und soll den derzeitigen Stand der deutschen Rechtsprechung widerspiegeln. Im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder fragen Sie Ihre Standes- oder Berufsvertretung. Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen.

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